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SparMax am 14. November 2022, 12:57 Uhr
Die Erbschaftssteuer kann den Erben das Leben erschweren...
Aber wie kann man es schaffen, legal, diese Belastung zu minimieren?
Wenn du deinen Kindern deine Immobilie vererben möchtest, dann schau dir mal diesen Gedanken genauer an. Der aktuelle Freibetrag bei einer Erbschaft liegt bei rund 400.000€, sofern die Erben in der direkten Linie zu einem stehen. Umso weiter der Verwandschaftsgrad entfernt ist, um so geringer wird dieser Freibetrag.
Bei einer Schenkung, bist du in der Lage, den Wert der zu vererbenden Immobilie minimieren.
Die Schenkung muss notariell beglaubigt sein. Alle 10 Jahre wird der Wert der Immobilie um 400.000€ aufgrund der Schenkung gesenkt.
Nehmen wir einmal an, dass die Immobilie 20 Jahre vor Vererbung geschieht, so wird der Wert alle 10 Jahre um 400.000€ gesenkt. Sprich bei einer Immobilie im Wert von 1,2 Millionen kann so die Erbschaftssteuer auf Null gesenkt werden. 400.000€ erste Dekade, 400.000€ 2. Dekade, Rest 400.000€ entspricht dem Freibetrag der Erbschaftssteuer.
Dies zeigt mal wieder, dass Geben aus der warmen Hand doch mehr Freude bereiten kann, als sein Vermögen zu vererben.
Die Erbschaftssteuer kann den Erben das Leben erschweren...
Aber wie kann man es schaffen, legal, diese Belastung zu minimieren?
Wenn du deinen Kindern deine Immobilie vererben möchtest, dann schau dir mal diesen Gedanken genauer an. Der aktuelle Freibetrag bei einer Erbschaft liegt bei rund 400.000€, sofern die Erben in der direkten Linie zu einem stehen. Umso weiter der Verwandschaftsgrad entfernt ist, um so geringer wird dieser Freibetrag.
Bei einer Schenkung, bist du in der Lage, den Wert der zu vererbenden Immobilie minimieren.
Die Schenkung muss notariell beglaubigt sein. Alle 10 Jahre wird der Wert der Immobilie um 400.000€ aufgrund der Schenkung gesenkt.
Nehmen wir einmal an, dass die Immobilie 20 Jahre vor Vererbung geschieht, so wird der Wert alle 10 Jahre um 400.000€ gesenkt. Sprich bei einer Immobilie im Wert von 1,2 Millionen kann so die Erbschaftssteuer auf Null gesenkt werden. 400.000€ erste Dekade, 400.000€ 2. Dekade, Rest 400.000€ entspricht dem Freibetrag der Erbschaftssteuer.
Dies zeigt mal wieder, dass Geben aus der warmen Hand doch mehr Freude bereiten kann, als sein Vermögen zu vererben.
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